Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 GRUNDLEGENDES [1] Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz "AGB" genannt) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen mindfuel4creators Inh. Karin Nistl, Langenargener Straße 10, 88069 Tettnang (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und seinen Vertragspartnern (nachstehend „Auftraggeber“ genannt) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.​ [2] Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht vorab schriftlich anerkannt wurden.​ [3] Aufträge des Auftraggebers werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. ​ [4] Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
§ 2 VERTRAGSGEGENSTAND [1] Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.​ [2] Es steht dem Auftragnehmer frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. ​ [3] Das Vertragsverhältnis kommt bei Erteilung eines Auftrags des Auftraggebers (Angebot) mit dessen Annahme durch den Auftragnehmer zustande. ​ [4] Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genauen Leistungen werden in der Auftragsklärung sowie der Rechnung beschrieben.​ [5] Die zur Vereinbarung, Erfüllung und Abwicklung des Vertrages vereinbarte Sprache ist deutsch.
§ 3 LEISTUNGEN [1] Die Tätigkeit des Auftragnehmers besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers bzw. der Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Qualität von Arbeit und Führung beim Auftraggeber. ​ [2] Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag beziehungsweise der in der Rechnung aufgeführten Leistungen. [3] Ist dem Auftragnehmer die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. ​ [4] Sofern benötigt und individualvertraglich nichts anderes vereinbart ist, stellt der Auftraggeber die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften (bspw. PC, Beamer, Pointer, elektronisches Whiteboard), Räumlichkeiten und Arbeitsmittel (bspw. Flip-Charts, Moderationskoffer, Pinwände). ​ [5] Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten. ​ [6] Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen (auch per E-Mail). Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen AGB zustande. Eine Auftragserweiterung kann aber auch dadurch erfolgen, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit schriftlich anfordert oder aber schriftlich zustimmt (auch per E-Mail). ​ [7] Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der empfohlenen oder abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn der Auftragnehmer die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet. ​ [8] Der Auftragnehmer legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei seiner Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet. ​ [9] Die Erbringung psychologisch-therapeutischer sowie rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten sind als Vertragsinhalt ausgeschlossen. ​ [10] Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Auftraggebers. Der/die Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der/die Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit des Auftragsnehmers für den Auftraggeber trägt oder diese übernimmt.
§ 4 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS [1] Der Auftraggeber stellt die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, inhaltlich zutreffend und mit ausreichend Zeit für dessen Bearbeitung zur Verfügung. ​ [2] Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung die ihm oder ihr obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist der Auftragnehmer nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen. ​ [3] Der Auftraggeber bestätigt, dass die zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind und keine Anhaltspunkte vorliegen bzw. bekannt sind, welche deren Vollständigkeit und Richtigkeit in Frage stellen.
§ 5 VERGÜTUNG [1] Die Leistungen des Auftragnehmers werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nach den jeweils geltenden Honorarsätzen abgerechnet und vergütet. ​ [2] Kosten des Auftragnehmers für Reisetätigkeiten und/oder Unterkunft werden vom Auftragnehmer übernommen oder dem Auftraggeber gegen Vorlage entsprechender Rechnungsbelege erstattet. Im Erstattungsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche Auslagen für Reisetätigkeiten und/oder Unterkunft dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der jeweils gültigen MwSt. in Rechnung zu stellen. ​ [3] Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Im Vorschuss-Fall beginnt die Beratung nach Ausgleich der ersten Vorschussrechnung. ​ [4] Werden angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Tätigkeiten so lange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer dem Auftragnehmer nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen (inkl. entstandener Kosten) oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
§ 6 ZAHLUNGSMODALITÄTEN [1] Dienstleistungen des Auftragnehmers werden nach den im individuellen Auftrag bzw. Vertrag aufgeführten Preisen und Zeitpunkten berechnet. Je nach Vereinbarung erfolgt die Rechnungslegung vor, während oder nach der Leistungserfüllung. Eine Kombination aus Vorschuss- und/oder Abschlags- bzw. Schlussrechnung ist möglich. ​ [2] Die vereinbarte Vergütung ist zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen. Die Umsatzsteuer wird mit dem zum Zeitpunkt der Fakturierung geltenden Umsatzsteuersatz ausgewiesen und in Rechnung gestellt. ​ [3] Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar und werden ohne Abzüge mit Zugang beim Auftraggeber fällig. Anzahlungen und Vorschüsse sind spätestens am siebten (7.) Kalendertag nach Rechnungsdatum auf das vom Auftragnehmer benannte Konto zu überweisen, Abschlussrechnungen sowie alle anderen Rechnungen sind spätestens am siebten (7.) Tag nach Fälligkeit zu überweisen. ​ [4] Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, kommt der Auftraggeber durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Damit ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 5% p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz, mindestens aber 10% p.a. der Rechnungssumme. Der Auftraggeber ist im Fall, dass der gesetzliche Zinssatz unterhalb dieses Mindestsatzes liegt, berechtigt, den Anfall eines geringeren Zinsschadens nachzuweisen. ​ [5] Ist der Auftraggeber Verbraucher/in, kommt er/sie durch die Mahnung, spätestens jedoch dreißig (30) Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu leisten. ​ [6] Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber kein/e Verbraucher/in, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§ 7 VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG [1] Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt. ​ [2] Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von einem (1) Monat zum Monatsende vereinbart. ​ [3] Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet oder der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
§ 8 RÜCKTRITT WEGEN NICHTERREICHENS EINER MINDESTTEILNEHMERZAHL (NUR FÜR OFFENE VERANSTALTUNGEN) [1] Diese Regelung gilt ausschließlich für offene Kurse, Workshops, Trainings oder Programme, bei denen sich mehrere Teilnehmer:innen individuell anmelden. [2] Der Auftragnehmer ist berechtigt, wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurückzutreten, sofern – eine Mindestteilnehmerzahl vereinbart wurde und – der Zeitpunkt für den Rücktritt vor Beginn der Veranstaltung festgelegt ist. [3] Der Rücktritt ist dem Auftraggeber spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitzuteilen. [4] Wird die Veranstaltung aus diesem Grund abgesagt, werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstattet, sofern keine Umbuchung auf einen Ersatztermin erfolgt.
§ 9 STORNIERUNG VON AUFTRÄGEN DURCH DEN AUFTRAGGEBER UND NICHTANTRITT [1] Die Stornierung eines Auftrages oder einzelner vertraglicher Leistungen durch den Auftraggeber ist jederzeit möglich. [2] Im Falle der Stornierung gelten folgende Stornopauschalen: • bis 30 Tage vor Beginn: kostenfrei • 29–14 Tage vor Beginn: 50 % des Honorars • ab 13 Tage vor Beginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des Honorars
§ 10 WIDERRUFSRECHT [1] Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB haben bei Abschluss eines Vertrages im Fernabsatz (z. B. Online-Buchung, E-Mail, Website) grundsätzlich das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist abgesendet wird. [2] Kein Widerrufsrecht bei termingebundenen Veranstaltungen Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, wie insbesondere bei Trainings, Workshops, Seminaren oder vergleichbaren Live-Veranstaltungen (online oder in Präsenz), gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. In diesen Fällen gelten ausschließlich die vertraglich vereinbarten Stornierungsregelungen. [3] Wertersatz bei Beginn der Dienstleistung Hat der/die Verbraucher:in verlangt, dass eine Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er/sie im Falle eines Widerrufs dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen entspricht (§ 357 Abs. 8 BGB). [4] Ausübung des Widerrufs Der Widerruf ist in Textform (z. B. per E-Mail) an den Auftragnehmer zu richten. Zur eindeutigen Erklärung genügt eine formlose Mitteilung über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen.
§ 11 DATENSCHUTZ [1] Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. [2] Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung.
§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNG [1] Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sowie dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. [2] Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. [3] Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. [4] Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch. [5] Erfüllungsort ist • bei online erbrachten Leistungen der Sitz der Anbieterin, • bei Präsenzleistungen der jeweils zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Veranstaltungsort. [6] Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der Anbieterin. Die Anbieterin ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
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